AGB

Unsere AGB’s:

Bedingungen für die Durchführung von Reparaturen und Änderungen
von Hausgeräten und Elektrowerkzeugen:
Für Reparaturen und Änderungen, ausgenommen Garantieleistungen, nachstehend Reparaturen genannt, gelten ausschließlich folgende Bedingungen:

1. Reparaturort und Reparaturumfang
1.1 der Ort an dem die Reparatur durchgeführt wird, wird vom Kundendienst bestimmt
(Werkstatt, Aufstellungsort, o.ä.)Transporte einschließlich Verpackung
gehen zu Lasten
und auf Gefahr des Auftraggebers. Wird das Gerät in die Werkstatt
transportiert oder Reparatur beim Auftraggeber durchgeführt, hat dieser den Zugriff
auf das Gerät so zu ermöglichen, dass eine fachgerechte Reparatur oder Abholung
vorgenommen werden kann.
1.2 Ergibt sich während der Durchführung der Reparatur die Notwendigkeit wesentlicher
zusätzlicher Arbeiten, werden diese nur mit Genehmigung des Auftraggebers durchgeführt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Die Preisberechnung erfolgt nach Aufwand, soweit keine Reparaturpreislisten vorliegen,
einschließlich Mehrwertsteuer.
2.2 Ein Kostenvoranschlag wird dem Auftraggeber auf verlangen erstellt. Der Kundendienst
behält sich jedoch vor den Aufwand für den Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen.
Erweitert sich der Reparaturumfang gemäß 1.2 wird ein erweiterter Kostenvoranschlag zur
Genehmigung vorgelegt. Wird in angemessener Frist ein Reparaturauftrag nicht erteilt, ist
der Kundendienst berechtigt, die Kosten der Untersuchung zu berechnen. In diesem Fall
braucht das Gerät nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, wenn dies technisch
und wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
2.3 Zahlungen sind bar oder per Überweisung ohne jeden Abzug sofort zu leisten. Es können Vorauszahlungen verlangt werden.

3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Ist der innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische
Ursache zurückzuführen, als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht
kein Anspruch auf Gewährleistung. Nach Eingriff oder Reparaturversuchen des Auftraggebers oder von Dritten, die ohne Zustimmung des Kundendienstes erfolgen, besteht ein Gewährleistungsanspruch nur dann, wenn der Auftraggeber
nachweist, dass der Fehler nicht durch den Reparaturversuch entstanden ist.
3.2 Im Übrigen leistet der Kundendienst Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
3.3 Anderweitige Ansprüche gegen den Kundendienst, ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Reparaturgerät selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

4. Aufbewahrung
4.1 Für Beschädigung oder Untergang übernommener Geräte haftet der Kundendienst nur nach
den Vorschriften unentgeltlicher Verwahrung, es sei denn das der Kundendienst Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
4.2 Wird das Gerät nicht mindestens 3Monate nach der schriftlichen Aufforderung mit Hinweis
auf die mögliche Verwertung des Gerätes abgeholt, so entfällt für den Kundendienst die
Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Nach Ablauf dieser Frist erklärt sich der
Auftraggeber schon jetzt mit einer Verwertung des Gerätes durch den Kundendienst einverstanden.